Baufinanzierer und Immobilienmakler
Uwe F. W. A. Sprenger

Behördliche Unterlagen

Ein Grundbuchauszug sollte grundsätzlich vorhanden sein. Er darf nicht älter als 6 Monate sein. Dieser kann aber erst angefordert werden, wenn feststeht, dass eine Finanzierung beantragt werden kann. Vorab reichen ältere Auszüge betreffend Abteilung I und Abteilung II. Ein Auszug aus der Flurkarte sollte nicht fehlen und bei einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument.

Das Amtsgericht mit dem Grundbuchamt